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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg ist bemüht,ihr 2FA-Portal im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das 2FA-Portal der Philipps-Universität Marburg,das unter 2fa.uni-marburg.de,2fa.hrz.uni-marburg.de,argus.uni-marburg.de abrufbar ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das 2FA-Portal inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder,Grafiken und Karten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Automatisch generierte PDF-Dateien werden teilweise nicht in einer barrierefreien Form erzeugt.
  • Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.

Begründung

Die Entwicklung eines 2FA-Portal ist sehr umfangreichen und besitzt vielfältige individuelle Prozess-Schritte. Daher sind Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.02.2021 erstellt.

Methodik der Prüfung:Selbstbewertung

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.02.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran,bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung des 2FA-Portal auf Barrieren stoßen,wenden Sie sich bitte per E-Mail an mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.

Durchsetzungsverfahren

Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht,Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein,können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden.

Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Tel.:+49 641 303-2901
Fax.:+49 611 32764 4036
E-Mail:LBIT@rpgi.hessen.de
Link zum Web-Auftritt

Weitere Angaben und Hilfsangebote

Bei der Entwicklung des 2FA-Portal der Philipps-Universität Marburg ist den Webstandards zur Barrierefreiheit ein hoher Stellenwert zugemessen worden.

Studierende mit Behinderungen unterstützt die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Philipps-Universität Marburg,erreichbar per E-Mail an sbs@verwaltung.uni-marburg.de.

Weiterführende Links